Professur (W3) für Wirtschaftsinformatik, insbesondere Sichere Informationssysteme und Digitale Souveränität
Professur (W3) für Wirtschaftsinformatik, insb. Sichere Informationssysteme und Digitale Souveränität
In der Fakultät für Informatik und Data Science ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 für Wirtschaftsinformatik, insbesondere Sichere Informationssysteme und Digitale Souveränität im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Forschungsschwerpunkte
Forschungsthemen der/des Stelleninhaber/in (w/m/d) sollen methodische Ansätze zur Gewährleistung von Sicherheit, Vertrauen und digitaler Souveränität in Informationssystemen und Wertschöpfungsnetzwerken sowie wirtschaftliche und organisatorische Aspekte sicherer Informationssysteme adressieren, darunter:
- Risikomanagement
- Security and Privacy by Design
- Sicherheit der Softwarelieferketten
- Zugriffskontrolle und Compliance
- Threat Intelligence und Schwachstellenmanagement
- Künstliche Intelligenz in Cybersicherheit
- IT- and IoT-Security Management
- Sicherheit in Process Science
- Souveräne Datenökosysteme und IT-Infrastrukturen
- Governance Digitaler Plattformen und Sicherheit in Wertschöpfungsnetzen
- Digitale Souveränität in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung
Der/die Stelleninhaber/in soll innovative Konzepte und Technologien entwickeln, die die Sicherheit von Daten, digitalen Systemen und Infrastrukturen sowie deren Selbstbestimmung in Transformationsprozessen stärken. Zudem wird eine Beteiligung an Kooperationen innerhalb des KI-Netzwerks Bayern, insbesondere mit themennahen Verbünden, erwartet.
Anforderungen
- Nachweis akademischer Exzellenz durch Publikationen in hochrangigen Zeitschriften und auf internationalen Konferenzen
- Erfolgreiche Einwerbung und Durchführung kompetitiver Drittmittelprojekte
- Hohe Sichtbarkeit in der internationalen wissenschaftlichen Community
- Lehrerfahrung in einschlägigen Bachelor- und Masterstudiengängen
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen/innen anderer Fakultäten
- Beteiligung an akademischer Selbstverwaltung und Lehre
Einstellungsvoraussetzungen (gem. Art. 57 Abs. 1 BayHIG)
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, z. B. durch:
- Habilitation
- Gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs)
- Leistungen im Rahmen einer Juniorprofessur
- Leitung einer Nachwuchsgruppe (unter den Voraussetzungen des Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen. Zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Bayerischen Beamtengesetz (BayBG) und dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
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