W 3-Professur für Gynäkologie und Geburtshilfe (MCN/Klinikum Passau)
An der Fakultät für Medizin ist eine Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Gynäkologie und Geburtshilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des neu gegründeten Medizincampus Niederbayern zu besetzen.
Aufgaben
Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre und Forschung.
In der Krankenversorgung ist mit der Professur die Leitung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums Passau verbunden.
Für die Berufung ist die Bereitschaft zum Abschluss eines Chefarztvertrages mit dem Klinikum Passau ab dem 01.08.2027 vorausgesetzt.
Für die Wahrnehmung der universitären Aufgaben der Professur ist ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen.
Anforderungen
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit breiter klinischer, wissenschaftlicher und führungsverantwortlicher Erfahrung, die sich über das Gesamtfach der Frauenheilkunde erstreckt.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen über
- sehr gute und international sichtbare wissenschaftliche Leistungen mit entsprechenden Publikationen und Drittmitteleinwerbungen
- eine fundierte und breite klinische Expertise im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
verfügen.
Ein fachlicher Schwerpunkt im Bereich der gynäkologisch-onkologischen Chirurgie ist erwünscht.
Die Einbindung in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen
Nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sind neben den allgemeinen diestrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:
- mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs) oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden
Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.
Zusätzlich sind erforderlich:
- die ärztliche Approbation
- die Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Von Vorteil ist die Zusatzweiterbildung in mindestens einem der Schwerpunkte
- Gynäkologische Onkologie
- Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
- Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Die Universität Regensburg fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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