W 3-Professur für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (MCN/Klinikum Passau)
In der Fakultät für Medizin ist eine Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des neu gegründeten Medizincampus Niederbayern zu besetzen. Die Professur vertritt das Fachgebiet in Lehre und Forschung.
Damit verbunden ist ab dem 01.10.2027 die chefärztliche Leitung der Klinik für Onkologie und Hämatologie sowie Palliativmedizin (2. Medizinische Klinik) des Klinikums Passau. Die Klinik ist Teil eines durch die DKG zertifizierten Onkologischen Zentrums mit zertifiziertem Zentrum für Hämatologische Neoplasien und Kooperationspartner des CCC Ostbayern.
Voraussetzung für die Berufung ist die Bereitschaft zum Abschluss eines Chefarztvertrages mit dem Klinikum Passau. Für die Wahrnehmung der universitären Aufgaben der Professur ist ebenfalls ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen.
Aufgaben
Gesucht wird eine auf dem Gebiet der Hämatologie und internistischen Onkologie in Lehre, Forschung und Krankenversorgung ausgewiesene Persönlichkeit (w/m/d), die
- sehr gute und international sichtbare wissenschaftliche Leistungen mit entsprechenden Publikationen und Drittmitteleinwerbungen sowie
- eine fundierte und breite klinische Expertise aufweist.
Nachweisliche Vorerfahrung im Bereich klinischer Studien und der Versorgungsforschung sind ausdrücklich erwünscht. Erwartet wird ferner
- die Fähigkeit, eine Klinik wirtschaftlich, ziel- und personenorientiert zu führen,
- die Einbindung in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät.
Qualifikationen
Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
- mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.
Zusätzlich sind erforderlich:
- die ärztliche Approbation,
- die Facharztanerkennung für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie.
Die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist erwünscht.
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