W 3-Professur für Wirtschaftsinformatik, insb. Nachvollziehbare Künstliche Intelligenz
An der Fakultät für Informatik und Data Science ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 Wirtschaftsinformatik, insbes. Nachvollziehbare Künstliche Intelligenz im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Aufgaben
Forschungsthemen des/der Stelleninhabers/in (w/m/d) sollen sowohl Methoden und Anwendungen in den Themengebieten Transparenz, Erklärbarkeit und Accountability von KI-Systemen als auch zugehörige Fragestellungen mit Fokus auf die verteilte Wertschöpfung in und zwischen Unternehmen und Organisationen betreffen, wie zum Beispiel:
- Entwicklung und Evaluation von Methoden zur Erklärbarkeit der Entscheidungen maschineller Lernverfahren
- Uncertainty-aware Explanations
- Nachvollziehbare KI-Systeme by Design, z. B. durch inhärent interpretierbare Modelle (White-Box-Modelle)
- Algorithmische Diskriminierung, Bias und Fairness, Detektion manipulierter Medien
- Auswirkungen der Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen auf deren Akzeptanz und Nutzung sowie auf die Mensch-KI-Interaktion
- Governance- und Gestaltungsrahmen für den Einsatz nachvollziehbarer KI-Systeme in Organisationen und überbetrieblichen Wertschöpfungsprozessen
Zudem wird eine Beteiligung an Kooperationen innerhalb des KI-Netzwerks Bayern und hier insbesondere mit den themennahen Verbünden erwartet.
Der/die Stelleninhaber/in soll den weiteren Aufbau der neuen Fakultät für Informatik und Data Science mitgestalten und wirkt an den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät maßgeblich mit.
Qualifikationen
- Nachweis akademischer Exzellenz durch Forschungsarbeiten, z. B. mittels Publikationen in einschlägigen, hochrangigen Zeitschriften und bei renommierten, internationalen Konferenzen
- Erfolgreiche Einwerbung und Durchführung kompetitiver Drittmittelprojekte
- Hohe Sichtbarkeit in der internationalen, wissenschaftlichen Community
- Einschlägige Lehrerfahrung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen/innen anderer Fakultäten ist ausdrücklich gewünscht
- Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung und an der Lehre wird vorausgesetzt
Einstellungsvoraussetzungen
Nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:
- Mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs) oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden
- Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar
Die Stelle ist dem Department Information Systems (Wirtschaftsinformatik) zugeordnet.
Die Universität Regensburg fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
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